Strafbefehl gegen Naby Keita

Das sächsische Landeskriminalamt hat Ermittlungen gegen RB Leipzigs Offensivspieler Naby Keita aufgenommen. Dem 22-Jährigen wird der Versuch der Täuschung zur Last gelegt.

Konkret soll es sich dabei um einen Täuschungsversuch gegenüber dem Ordnungsamt in Leipzig handeln. Keita sei demnach im Besitz gefälschter Führerscheinpapiere, die er zudem zwei Mal auf der Führerscheinstelle vorgelegt haben soll.

Die Papiere, die Keita zum ersten Mal im Dezember 2016 vorlegte, stammen den Spezialisten zufolge aus Guinea. Bereits beim ersten Versuch sei einem Sachbearbeiter aufgefallen, dass es sich um gefälschte Dokumente handeln muss.

Keita erschien nur wenige Wochen später erneut auf der Leipziger Führerscheinstelle und legte dort wieder Papiere vor, die sich aber qualitativ nicht wesentlich von denen im Dezember unterschieden. Wieder fielen die afrikanischen Unterlagen auf und die Mitarbeiter äußerten schließlich den Verdacht der Urkundenfälschung.

Nun wurde ein Strafbefehl gegen den in Guinea geborenen Leipzig-Star erlassen, der den Ermittlungen zufolge versuchte, sich eine deutsche Fahrerlaubnis anzueignen. Der RB Leipzig ist über den Sachverhalt informiert. Ein Gerichtssprecher bezeichnete die afrikanischen Führerscheinpapiere als Totalfälschung.

Da es sich derzeit um ein laufendes Verfahren handelt und auch die Widerspruchsfrist noch läuft, kann über das Ausmaß der zu erwartenden Strafe derzeit nur spekuliert werden. Außerdem muss sich Keita parallel wegen Fahren ohne Führerschein verantworten. Keitas Anwalt habe inzwischen die Akten angefordert.

Mit hoher Wahrscheinlichkeit droht dem 22-Jährigen jedoch eine empfindliche Geldstrafe im sechsstelligen Bereich. Der RB Leipzig steht unterdessen hinter dem Offensivspieler. Nach eingehenden Gesprächen zwischen Keita und den Verantwortlichen des Klubs würde man nicht an der Echtheit der von Keita vorgelegten Führerscheinpapiere zweifeln.

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