Sportlich war die Zweitrundenpartie des DFB-Pokals zwischen Wehen Wiesbaden und dem Hamburger SV eine klare Sache. Der Zweitligist setzte sich deutlich mit 3:0 beim Drittligisten durch. Die Partie könnte für den Bundesliga-Absteiger allerdings dennoch ein ausgesprochen unangenehmes Nachspiel haben. Gleich zwei Mal musste die Partie wegen „starker Rauchentwicklung“ abgebrochen werden. Verantwortlich hierfür war das Abbrennen von Pyrotechnik von Anhängern des HSV. Passiert dies noch einmal, wird der Zweitliga-Tabellenführer aus dem Pokal ausgeschlossen. Eine satte Geldstrafe ist bereits jetzt fällig. Dies hat das Sportgericht des DFB nach Anklage durch den dafür zuständigen Kontrollausschuss entschieden.
Das Urteil im Detail
Der HSV muss bereits jetzt 60.000 Euro Geldstrafe zahlen. Diese Summe ist ungewöhnlich hoch. Die Entscheidungsträger erklären dies damit, dass die Partie insgesamt für fast neun Minuten unterbrochen werden musste. Es habe deshalb eine erhebliche Störung des Spiels vorgelegen – ganz zu schweigen von der gesundheitlichen Gefährdung der Zuschauer durch die Pyrotechnik.
Das Sportgericht hält in seinem Urteil ebenfalls fest, dass der HSV daraufhin gewiesen wurde, dass er „in einem vergleichbaren Wiederholungsfall“ aus dem Pokalwettbewerb ausgeschlossen wird. Gewöhnlich gilt eine solche Aussage für ein Jahr. Dies bedeutet: Kommt es noch einmal zu einer erheblichen Störung der Partie durch das Abbrennen von Pyrotechnik im Hamburger Fanblock im Pokal in dieser oder der nächsten Saison, fliegt der HSV aus dem Wettbewerb.
Keine leere Drohung
Es handelt sich um keine leere Drohung. Dies kann Dynamo Dresden dem Hamburger SV bestätigen. 2013 brannten die Anhänger der Ostdeutschen beim Pokalspiel in Hannover so viel Pyrotechnik ab, dass die Partie unterbrochen werden musste. Dynamo spielte bereits unter Bewährung. Der DFB schloss Dresden deshalb in der folgenden Saison aus dem Pokal aus.